Spiel- und Hausordnung
Tennishalle TC Kornwestheim e.V
1. Während der vereinbarten Nutzungsdauer ist der Mieter berechtigt, den von ihm angemieteten Tennisplatz zu dem vereinbarten Entgelt ausschließlich zum Tennisspiel zu nutzen. Für den Beginn und das Ende der vereinbarten Nutzungsdauer ist die Uhr in der Tennishalle maßgeblich. Sobald die vereinbarte Nutzungsdauer abgelaufen ist, hat der Mieter den gemieteten Tennisplatz sofort zu räumen. Um eine optimale Spielqualität auf Dauer zu gewährleisten, muss der Platz am Ende jeder Nutzungszeit abgezogen werden. (Besen sind bereitgestellt).
2. Eine Untervermietung durch den Mieter ist nur mit vorheriger Zustimmung des Tennisclub Kornwestheim e.V. oder seiner Bevollmächtigten zulässig. Diese Zustimmung gilt als im Voraus erteilt, soweit Mieter gemietete Nutzungszeiten durch andere Spieler mitbenutzen lassen, sei es allein oder zusammen mit dem Mieter.
3. Der Tennisclub Kornwestheim e.V. ist berechtigt, bei Veranstaltungen (insbesondere Tennisturnieren) und/oder erforderlichen Reparaturen in der Tennishalle nach seiner Wahl vereinbarte Nutzungszeiten gegen Gutschrift für vergleichbare spätere Nutzungszeiten zu widerrufen. Im Falle eines solchen Widerrufs bleibt der Mietvertrag im Übrigen davon unberührt. Anderweitige Ersatzansprüche des Mieters (z.B.: Feiertage, Urlaub, Krankheit) bestehen nicht. Die Gutschrift erfolgt in unserem elektronischen Buchungssystem und sollte zeitnah in Anspruch genommen werden.
4. Die Nutzung durch den Mieter hat so zu erfolgen, dass er und ggf. seine Mitspieler andere Mieter möglichst wenig stören und auch im Rahmen der Ausübung des Tennissports die berechtigten Belange der anderen Mieter berücksichtigen. Die Tennishalle darf nur mit geeigneten Hallenschuhen betreten und benutzt werden, ausgeschlossen sind Tennisschuhe, die zum Tennisspielen im Freien, insbesondere auf Sandplätzen, anderweitig benutzt wurden. Ebenso dürfen keine Tennisbälle gespielt werden, die im Freien, insbesondere auf Sandplätzen bereits verwendet wurden. In den gesamten Räumen des Tennisclub Kornwestheim e.V. (Halle, Foyer, Umkleide usw.) gilt absolutes Rauchverbot.
5. Jeder Mieter versichert, auch für seine Mitspieler bezüglich derer er sich insoweit vergewissert hat, dass er und seine Mitspieler zu Beginn jeder einzelnen Nutzungszeit körperlich und gesundheitlich keinerlei Beeinträchtigungen aufweisen, die zu Gesundheitsschäden im Rahmen des vereinbarten Nutzungszweckes (Tennisspiel) führen bzw. führen könnten. Jede Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter und seinen Mitspielern bzw. eventuellen Gästen und Besuchern für Personen-, Sach- oder Folgeschäden aller Art innerhalb und außerhalb der Tennishalle des Tennisclub Kornwestheim e.V. wird, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt in jedem Falle für leichte Fährlässigkeit, soweit zulässig, auch für grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch hinsichtlich eventueller Ersatzansprüche aus Unfällen.
6. Für Gegenstände, die der Mieter oder seine Mitspieler, Gäste und Besucher in die Tennishalle mitbringen, wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen, dies gilt insbesondere für Beschädigungen und Abhandenkommen.
7. Schäden oder Beschädigungen der Tennishalle, insbesondere einzelner Einrichtungen der gemieteten Tennisplätze, hat der Mieter und/oder seine Mitspieler sofort dem Vermieter zu melden.
8. Die Hallenmiete (Abo und/oder Einzelplatz) enthält keine Lichtkosten, außer es wurde bei Vertragsabschluss anders vereinbart. Die Lichtkosten sind nach Bedarf zu entrichten. In der Halle sind Lichtautomaten für jeden Platz vorhanden, die gültige Gebühr ist am Lichtautomat ersichtlich. Das Licht für den entsprechenden Platz ist am Schalter einzuschalten. Sofern die Zeit für das Licht nach Ende der Spielzeit noch nicht abgelaufen ist, ist das Licht am Schalter wieder auszuschalten.
9. Die Laufzeiten der Abonnements beträgt für die Wintersaison 31 Wochen (Beginn: Mitte/Ende September – Ende: Mitte/Ende April) und für die Ganzjahressaison 52 Wochen (Beginn: Mitte/Ende September – Ende: Mitte/Ende September).
10. Sollte ein Abo-Termin einmal vom Mieter nicht wahrgenommen werden können, so kann er über eBuSy freigegeben werden. Falle der rechtzeitigen Absage und Weitervermietung an einen Vollzahler wird eine Zeitgutschrift gewährt. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht.
11. Die Abo-Einheiten werden Mitte des Jahres berechnet. Der entsprechende Betrag ist bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum in einem Betrag auf eines unserer Konten zu überweisen. Sollte der Betrag nicht fristgerecht oder in voller Höhe bei uns eingehen, kann der Platz anderweitig verwendet werden. Im Falle einer nicht fristgerechten Bezahlung bleibt der Mietvertrag im Übrigen davon unberührt. Eine Vergütung und/oder eine Aussetzung der Zahlung erfolgt in diesem Falle nicht. Wird der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht oder nicht in einem Betrag bezahlt, so werden erhöhte Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 € pro Zahlungsvorgang fällig.
12. Der Abo-Vertrag wird zunächst für die im Vertrag angegebene Zeit abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens bis zum 31. März zugegangen sein.
13. Der Aufenthalt von Hunden ist in der Tennishalle und im Foyer nicht gestattet.
14. Das Hausrecht übt der Vermieter, insbesondere der Vorstand des Tennisclubs Kornwestheim e.V. bzw. seine Beauftragten, aus.
Kornwestheim, 21.12.2021
Der Vorstand
Tennisclub Kornwestheim e.V.